Wo und wann bekommen Polizisten freie Heilfürsorge oder Beihilfe?
Vereinfacht gesagt ist die „gesetzliche Krankenversicherung für Polizisten“ die freie Heilfürsorge und die Beihilfe ist die private Krankenversicherung. Dadurch haben Polizeivollzugsbeamte mit Beihilfe für gewöhnlich deutlich bessere Leistungen, aber auch höhere monatliche Beiträge. Spätestens bei Pensionseintritt bist du als Polizist in jedem Fall in der Beihilfe (auch bei Pensionseintritt aufgrund von Dienstunfähigkeit).
Die meisten Dienstherren bieten ihren Polizeivollzugsbeamten die freie Heilfürsorge im Studium bzw. in der Ausbildung. Im folgenden hast du einen Überblick der Regelungen des Krankenversicherungsstatus 2025 der einzelnen Länder und des Bundes:
Bundespolizei (Klicke hier für mehr Infos):
Während UND nach der Ausbildung haben Bundespolizisten freie Heilfürsorge. Zur Pension gilt die Beihilfe.
Polizeivollzugsbeamte in BW haben durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt. Es gibt jedoch Besonderheiten bei den Krankenhauswahlleistungen, welche wir in unserem Artikel für die Polizei BW ausführlich erklären.
Bayern:
Als Anwärter hast du freie Heilfürsorge und danach Beihilfe. Ausnahme: Wenn du nach der Ausbildung bzw dem Studium in die Bereitschaftspolizei gehst, dann hast du bis zum Eintritt in den Einzeldienst weiterhin freie Heilfürsorge. Es gibt aber weitere Besonderheiten, deshalb schaue unbedingt in den Artikel zur Polizei Bayern rein.
Berlin (Für mehr Infos hier klicken):
Anwärter im mittleren Polizeivollzugsdienst bekommen in Berlin die freie Heilfürsorge und nach der Ausbildung Beihilfe. Anwärter im gehobenen Dienst haben durchgängig ab Studienbeginn Beihilfe, sie bekommen keine freie Heilfürsorge.
Brandenburg (Hier klicken):
Polizeianwärter haben freie Heilfürsorge und nach dem Studium bzw Ausbildung Beihilfe.
Bremen (Hier klicken):
Die Polizei Bremen bietet ihren Polizeivollzugsbeamten durchgängig die freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Hamburg (Mehr Infos):
Alle aktiven Polizeivollzugsbeamte in Hamburg haben vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt freie Heilfürsorge.
Hessen (Hier klicken):
Hessen ist in diesem Hinblick ein Sonderfall. Polizeivollzugsbeamte haben sowohl im mittleren, als auch im gehobenen Dienst, von Beginn an durchgängig Beihilfe. Freie Heilfürsorge gibt es seit 2014 nichtmehr.
Mecklenburg-Vorpommern:
Polizeivollzugsbeamte haben in Mecklenburg-Vorpommern durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Niedersachsen:
Polizeivollzugsbeamte haben in Niedersachsen durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Nordrhein-Westfalen:
Polizeivollzugsbeamte haben in NRW durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Rheinland-Pfalz:
In Rheinland Pfalz sind alle Polizisten, vom Karrierestart bis zur Pension, in der Beihilfe. Ausnahme: Als Angehörige der Bereitschaftspolizei hat man nach der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Saarland:
Saarland ist in diesem Hinblick ein Sonderfall. Polizeivollzugsbeamte haben durchgängig Beihilfe.
Sachsen:
Polizeivollzugsbeamte in Sachsen haben durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Sachsen-Anhalt:
Polizeivollzugsbeamte in Sachsen-Anhalt haben durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Schleßwig-Holstein:
Polizeivollzugsbeamte haben in Schleßwig-Holstein die Wahlmöglichkeit. Sie können sich aussuchen, ob sie in die freie Heilfürsorge möchten oder lieber Beihilfe in Anspruch nehmen wollen.
Der Dienstherr Thüringen bietet seinen Poizeivollzugsbeamten in der Ausbildung freie Heilfürsorge. Danach haben gilt die Beihilfe.
Egal ob freie Heilfürsorge oder Beihilfe: das Thema Krankenversicherung ist für jeden Polizeibeamten von Beginn an wichtig. Gerne unterstützen wir dich professionell bei der Findung der besten Krankenversicherung für dich und helfen dir bei Fragen.