Bundespolizei:
Während UND nach der Ausbildung haben Bundespolizisten freie Heilfürsorge. Zur Pension gilt die Beihilfe.
Baden-Württemberg:
Polizeivollzugsbeamte in BW haben durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Bayern:
Als Anwärter hast du freie Heilfürsorge und danach Beihilfe. Ausnahme: Wenn du nach der Ausbildung bzw dem Studium in die Bereitschaftspolizei gehst, dann hast du bis zum Eintritt in den Einzeldienst weiterhin freie Heilfürsorge.
Berlin:
Anwärter im mittleren Polizeivollzugsdienst bekommen in Berlin die freie Heilfürsorge und nach der Ausbildung Beihilfe. Anwärter im gehobenen Dienst haben durchgängig ab Studienbeginn Beihilfe, sie bekommen keine freie Heilfürsorge.
Brandenburg:
Polizeianwärter haben freie Heilfürsorge und nach dem Studium bzw Ausbildung Beihilfe.
Bremen:
Die Polizei Bremen bietet ihren Polizeivollzugsbeamten durchgängig die freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Hamburg:
Alle aktiven Polizeivollzugsbeamte in Hamburg haben vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt freie Heilfürsorge.
Hessen:
Hessen ist in diesem Hinblick ein Sonderfall. Polizeivollzugsbeamte haben sowohl im mittleren, als auch im gehobenen Dienst, von Beginn an durchgängig Beihilfe. Freie Heilfürsorge gibt es seit 2014 nichtmehr.
Mecklenburg-Vorpommern:
Polizeivollzugsbeamte haben in Mecklenburg-Vorpommern durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Niedersachsen:
Polizeivollzugsbeamte haben in Niedersachsen durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Nordrhein-Westfalen:
Polizeivollzugsbeamte haben in NRW durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Rheinland-Pfalz:
In Rheinland Pfalz sind alle Polizisten, vom Karrierestart bis zur Pension, in der Beihilfe. Ausnahme: Als Angehörige der Bereitschaftspolizei hat man nach der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Saarland:
Saarland ist in diesem Hinblick ein Sonderfall. Polizeivollzugsbeamte haben durchgängig Beihilfe.
Sachsen:
Polizeivollzugsbeamte in Sachsen haben durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Sachsen-Anhalt:
Polizeivollzugsbeamte in Sachsen-Anhalt haben durchgängig freie Heilfürsorge – also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt.
Schleßwig-Holstein:
Polizeivollzugsbeamte haben in Schleßwig-Holstein die Wahlmöglichkeit. Sie können sich aussuchen, ob sie in die freie Heilfürsorge möchten oder lieber Beihilfe in Anspruch nehmen wollen.
Thüringen:
Der Dienstherr Thüringen bietet seinen Poizeivollzugsbeamten in der Ausbildung freie Heilfürsorge. Danach haben gilt die Beihilfe.
Egal ob freie Heilfürsorge oder Beihilfe: das Thema Krankenversicherung ist für jeden Polizeibeamten von Beginn an wichtig. Gerne unterstützen wir dich professionell bei der Findung der besten Krankenversicherung für dich und helfen dir bei Fragen.