Das Wichtigste in Kürze
- Der Tarif „Laufbahnretter“ der Europa wird exklusiv von Check24 vertrieben
- Es fehlen wichtige Klauseln und Leistungen, vor Allem die spezielle Dienstuntauglichkeit für Polizisten
- Führende Mitbewerber haben bessere Klauseln und mehr Leistung
- Die Gesundheitsprüfung ist vergleichsweise streng
- Eine Karenzzeit von 12 Monaten ist sehr nachteilig und unüblich
Das „besondere“ Konzept des Europa Laufbahnretters – eine kritische Einordnung
Das vermeintlich besondere Konzept des Europa Laufbahnretters wirkt erst mal interessant. Wer ohne Beratung über ein Vergleichsportal wie Check24 nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung sucht, stößt schnell auf dieses Angebot der Europa Lebensversicherung.
Klingt erstmal gut: 100.000 Euro Sofortleistung im Fall einer Dienstunfähigkeit. Eine solche Summe sieht man nicht oft so klar beworben. Genau das dachte sich auch eine junge Polizeianwärterin, die sich nach dem Online-Abschluss an uns wandte, um den Vertrag überprüfen zu lassen.
Bei näherem Hinsehen zeigen sich jedoch deutliche Schwächen. Die Versicherung enthält keine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte, insbesondere nicht für Polizisten. Weder der Begriff „spezielle Dienstunfähigkeit“ noch „Polizeidienstuntauglichkeit“ tauchen in den Bedingungen auf. Stattdessen spricht die Europa nur von „allgemeiner Dienstunfähigkeit“. Das allein wäre schon kritisch genug. Hinzu kommt: Es gibt eine Wartezeit von 12 Monaten. Die Leistung wird also erst nach einem Jahr Dienstunfähigkeit gezahlt. Für die betroffene Person ist das ein großes Risiko.
Und auch die 100.000 Euro wirken bei genauer Betrachtung gar nicht mehr so großzügig. Viele Anbieter mit spezieller DU-Klausel für Polizisten zahlen ab Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit sofort eine monatliche Rente – ohne Wartezeit – und das über bis zu 72 Monate. Bei einer monatlichen Rente von 1.500 bis 2.000 Euro ergibt sich eine Gesamtleistung zwischen 108.000 und 144.000 Euro.
Unterm Strich: Die 100.000 Euro Einmalzahlung klingen zwar stark, halten aber dem Vergleich nicht stand. Wer hier nur auf das schnelle Online-Angebot vertraut, läuft Gefahr, im Ernstfall ohne echte Absicherung dazustehen. Dienstunfähigkeit ist eben nicht gleich Polizeidienstuntauglichkeit – das zeigt sich deutlich in der Praxis und in den Einschätzungen von Polizeiärzten.
Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel fehlt, ist aber für Polizeianwärter unverzichtbar
Für Polizeianwärter ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel absolut notwendig. Denn wer im Dienst scheitert, scheitert in der Regel nicht an einer allgemeinen Dienstunfähigkeit, sondern wird als polizeidienstuntauglich eingestuft. Und genau da liegt das Problem beim Europa Laufbahnretter: Diese wichtige Klausel fehlt.
Konkret heißt das: Wenn ein Polizeianwärter gesundheitlich ausfällt und für den Polizeidienst nicht mehr geeignet ist, zahlt die Versicherung oft nicht. Und das, obwohl der Beruf damit faktisch vorbei ist.
Besonders heikel wird es, weil die Sofortzahlung von 100.000 Euro genau für die ersten fünf bis sechs Dienstjahre gedacht ist – also für die Zeit, in der der Dienstherr keinerlei finanzielle Absicherung bietet. Doch ohne die richtige Klausel bleibt dieser Schutz nur ein leeres Versprechen. Im Ernstfall hilft er nicht weiter.
Selbst wenn die strengeren Voraussetzungen für eine allgemeine Dienstunfähigkeit erfüllt sind, kommt die Auszahlung frühestens nach einem Jahr. So lange muss man überbrücken. Für viele bedeutet das: kein Einkommen, keine Perspektive und die Suche nach einem neuen Job – mitten in einer ohnehin schwierigen Lebensphase. Die Lücke, die dabei entsteht, ist nicht nur unangenehm. Sie kann existenzgefährdend sein.
Strenge Gesundheitsprüfung ohne Sonderaktionen für Polizeibeamte
Wie bereits oben erwähnt, ist die Karenzzeit von 12 Monaten ein erheblicher Nachteil im Vergleich zu anderen Dienstunfähigkeitsversicherungen. Das bedeutet: Selbst wenn die sehr engen Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt wären – also eine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt – erfolgt die Auszahlung der Sofortleistung erst nach einem Jahr. Gerade für Polizeianwärter, die im Fall einer Entlassung keinen Anspruch auf Besoldung oder Versorgung haben, kann diese Verzögerung existenzbedrohende finanzielle Lücken verursachen. Hochwertige DU-Tarife anderer Anbieter leisten in solchen Fällen sofort und ohne Karenzzeit.
Auch die Gesundheitsprüfung fällt bei der Europa ungewöhnlich streng aus:
Stationäre Behandlungen müssen aus den letzten 10 Jahren angegeben werden – was dem marktüblichen Standard entspricht.
Ambulante Behandlungen müssen jedoch für die letzten 5 Jahre deklariert werden – andere Versicherer fragen hier häufig nur 3 Jahre ab.
Besonders kritisch ist die Abfrage zu Erkrankungen des Bewegungsapparats: Ebenfalls 5 Jahre Rückblick, obwohl andere Anbieter auch hier oft nur 3 Jahre verlangen. Gerade Polizisten haben in diesem Bereich häufig Einträge, was zu Leistungsausschlüssen führen kann.
Bei psychischen Vorerkrankungen wird sogar ein 10-Jahres-Zeitraum abgefragt – ein deutlich strengerer Maßstab als bei vielen Mitbewerbern, die nur 5 Jahre zurückfragen. Das ist besonders problematisch, da psychische Erkrankungen einer der häufigsten Auslöser für Dienstunfähigkeit bei Polizisten sind.
Zudem bietet die Europa keine erleichterten Gesundheitsfragen für Polizeianwärter – ein Service, den einige spezialisierte Versicherer in Zusammenarbeit mit Polizeigewerkschaften oder spezialisierten Maklerpools anbieten. Kooperationen mit polizeispezifischen Organisationen bestehen ebenfalls nicht.
Fazit: Augen auf bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung – besonders für Polizeianwärter
Die 100.000 Euro Sofortleistung beim „Laufbahnretter“ der Europa wirken erstmal wie ein starkes Angebot. Doch schaut man genauer hin, zeigen sich Schwächen, die gerade für Polizeianwärter schwer wiegen. Die wichtigste Absicherung fehlt: eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Und genau die braucht es, weil die meisten Fälle bei Polizisten eben nicht unter die allgemeine Dienstunfähigkeit fallen.
Kritisch wird es auch deshalb, weil das Produkt gezielt für die ersten Jahre für Beamte vermarktet wird – genau die Zeit, in der man noch keinen Anspruch auf Versorgung vom Dienstherrn hat. Eine Klarstellung, dass Polizisten hier ein Spezialfall sind, wurde nicht gemacht. Gerade dann braucht es eine Absicherung, die zuverlässig greift. Doch ohne die richtige Klausel und mit einer Wartezeit von zwölf Monaten steht man im Ernstfall schnell ohne Hilfe da.
Zudem sind die Gesundheitsfragen nachteilig und bieten keine Sonderaktionen.
Wer sich auf solche scheinbar einfachen Online-Lösungen verlässt, riskiert eine Versorgungslücke, die richtig weh tun kann. Eine gute Absicherung für Beamte auf Widerruf braucht Fachwissen, Erfahrung – und eine Beratung, die genau weiß, worauf es bei Polizisten wirklich ankommt.
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