Wann gehen Polizisten in Pension? Eintrittsalter aller Dienstherren im Überblick
In Deutschland gilt der Föderalismus und entsprechend darf jede Landespolizei und der Bund die Altersgrenze für Polizeibeamte selbst festlegen. Einen Überblick findest du in folgender Tabelle:
Übersicht
Dienstherr | Altersgrenze Regulär | Eintrittsalter mit Abschlag |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 62 | 60 |
Bayern | 62 | 60 |
Berlin | 62 | Nicht möglich |
Brandenburg | 64 | 60 |
Bremen | 62 | Nicht möglich |
Hamburg | 60 | Nicht möglich |
Hessen | 62 | 60 |
Mecklenburg-Vorpommern | 62 | 60 |
Niedersachsen | 62 | Nicht möglich |
Nordrhein-Westfalen | 62 | 60 |
Rheinland-Pfalz | 62 | 61 |
Saarland | 62 | 60 |
Sachsen | 62 | 60 |
Sachsen-Anhalt | 62 | Nicht möglich |
Schleswig-Holstein | 62 | Nicht möglich |
Thüringen | 62 | 60 |
Bundespolizei | 62 | Nicht möglich |
Darf man bei der Polizei länger arbeiten?
Ja, Polizisten können eine Verlängerung der Dienstzeit beantragen und so ihr Ruhegehalt steigern. Das kann dann sinnvoll sein, wenn man nicht auf die 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahre kommt.
Dürfen Polizisten früher in Pension gehen? Höhe des Versorgungsabschlags
Generell dürfen Polizisten (Meist 62 Jahre) früher als Arbeitnehmer (67 Jahre) und die meisten Beamte (65 Jahre) in Rente gehen.
Einige Landespolizisten dürfen bereits mit 60 Jahren ihre Polizeikarriere beenden, sofern sie einen sogenannten Versorgungsabschlag in Kauf nehmen. Dieser beträgt 3,6 % pro Jahr. Das klingt erstmal nicht viel, ist aber doppelt so hoch, wie jedes ruhegehaltsfähige Dienstjahr an Rentenhöhe bringt. Denn pro Jahr gibt es 1,79375 % mehr an Ruhegehalt. Demnach ist der Abschlag verhältnismäßig hoch. Trotzdem nehmen einige Beamte den Abschlag in Kauf, weil die Versorgungsansprüche trotz der Kürzung immer noch verhältnismäßig hoch sind, im Vergleich zu einer „normalen“ Rente.
Pensionshöhe bei Polizeibeamten berechnen - einfach erklärt
Faktor #1: Anrechenbare Dienstzeit – ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Maximal sind 40 Dienstjahre möglich. In diesem Fall beträgt der Ruhegehaltssatz 71,75 %. Teilt man das Maximum von 71,75 % durch 40 Jahre, ergibt das pro Jahr eine Steigerung von 1,79375 %. Soviel baut jeder Beamte pro Jahr an Versorgungssanspruch auf.
Das Studium oder die Ausbildung zählt bereits ab Tag Eins zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Teilzeit hingegen wird nur anteilig angerechnet, sodass längere Teilzeit Episoden im Lebenslauf die Altersrente erheblich schmälern können. Der Grad der Kürzung hängt hierbei vom Arbeitsanteil ab.
Ebenfalls anrechenbar sind Zeiten vor der Polizei. Wurde eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeführt, so kann diese voll angerechnet werden. Typische Beispiele sind Bundeswehrzeiten oder andere Beamtenlaufbahnen. Auch Anstellungen wie z.B. im Sicherheitsbereich können in Einzelfällen angerechnet werden.
Nicht anrechenbare Dienstzeit
Hierunter fallen z.B. Elternzeit. Pro Kind können bis zu 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen werden. Wer also mehrere Kinder bekommen möchte und plant, diese Zeiten weitestgehend auszuschöpfen, der muss mit erheblichen Kürzungen des Ruhegehalts rechnen.
Außerdem sind unbezahlter Urlaub auch nicht anrechenbar. Ein Sabbatical stellt hier Versorgungsrechtlich einen Sonderfall dar, der eher wie eine kurze Teilzeit Tätigkeit zu werten ist.
Praxisbeispiele für die ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Standard
Standard: Polizist Mark, Dienstherr Bayern
Start bei der Polizei | Mit 20 Jahren |
Besoldungsentwicklung | Start in A7 - Endamt 12 |
Pensionseintrittsalter | 62 (60) |
Seine tatsächliche Karrieredauer | 42 Dienstjahre in Vollzeit |
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit | 42 Jahre (auf 40 gedeckelt) |
Einkommen VOR Ruhestand | 4250 € Netto |
Pensionshöhe | 3250 € Netto / Alt. 3016 € Netto |
Elternzeit
Teil- und Elternzeit: Polizistin Anna, Dienstherr Baden-Württemberg
Start bei der Polizei | Mit 19 Jahren |
Besoldungsentwicklung | Start in A9 - Endamt 12 |
Pensionseintrittsalter | 62 (60) |
Ihre tatsächliche Karrieredauer | 43 Dienstjahre, davon - 7 Jahre in Vollzeit - 2 Jahre in Elternzeit - 34 Jahre in Teilzeit (50%) |
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit | Nur 24 Jahre, weil - Teilzeit wird nur 50 % und - Elternzeit wird nicht angerechnet |
Einkommen VOR Ruhestand | 2400 € Netto |
Pensionshöhe | 2065 € Netto |
Vorherige Jobs
Vorherige Jobs: Polizist Steve, Dienstherr Bundespolizei (BPOL)
Start bei der Polizei | Mit 24 Jahren |
Besoldungsentwicklung | Start in A7 - Endamt 12 |
Pensionseintrittsalter | 62 |
Seine tatsächliche Karrieredauer | 38 Jahre Polizei + 3 Jahre Bundeswehr = 41 Jahre (auf 40 gedeckelt) |
Nicht anrechenbare Zeit | 3 Jahre Ausbildung + 1 Jahr Arbeit als Koch (Rentenversicherungsbeiträge wurden ausgezahlt) |
Faktor #2: Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
Grundlage bildet das Grundgehalt inkl. Erfahrungsstufe der „letzten“ Besoldungsgruppe. Diese muss mindestens zwei Jahre vor Pensionseintritt erreicht worden sein. Ist die letzte Beförderung früher her, dann gilt die vorherige Besoldungsgruppe. Eine Beförderung „in letzter Sekunde“ bringt also nichts.
Zur Grundbesoldung kommen bei den meisten Dienstherren noch der Familienzuschlag 1 (Ehezuschlag) und Struktur/Polizeizulage.
Auch interessant zu wissen: Es wird bei der Berechnung immer mit einer Vollzeitstelle gerechnet, auch wenn der oder die Polizeibeamtin womöglich schon viele Jahre vor der Pensionierung in Teilzeit gearbeitet hat.
Mindestversorgung bei der Polizei
Jedes Land hat zudem eine Mindestversorgung, die je nach Dienstherr und Rang unterschiedlich ausfällt. Im mittleren und gehobenen Dienst liegt diese bei rund 2.000 bis 2.200 € Netto. Hier muss man ehrlicherweise sagen, dass dieses „Minimum“ extrem gut ist, weil viele normale Arbeitnehmer in Deutschland nach 40 Jahren Arbeit diese Rente erhalten.
Die Mindestversorgung spielt praktisch gesehen bei Polizeibeamten aber nur in zwei Fällen eine Rolle:
- Der Polizist wird in jungen Jahren dauerhaft Dienstunfähig
- Der Polizist hat spät bei der Polizei begonnen und lange Jahr Teilzeit gearbeitet
Krankenversicherung bei pensionierten Polizeibeamten
In jedem Fall: Das Ende der Heilfürsorge
Manche Dienstherren bieten ihren aktiven Polizeibeamten durchgängig die Heilfürsorge an. Dazu zählt zum Beispiel die Bundespolizei, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Weitere Dienstherren und nähere Informationen zur Heilfürsorge & Beihilfe findest du unter diesem Link.
Übersicht der Beihilfesätze
Übersicht
Dienstherr | Beihilfesatz in Pension |
---|---|
Baden-Württemberg | 70 % |
Bayern | 70 % |
Berlin | 70 % |
Brandenburg | 70 % |
Bremen | 60 % |
Hamburg | 70 % |
Hessen | 60 % / 75 % + * |
Mecklenburg-Vorpommern | 70 % |
Niedersachsen | 70 % |
Nordrhein-Westfalen | 70 % |
Rheinland-Pfalz | 70 % |
Saarland | 70 % |
Sachsen | 90 % |
Sachsen-Anhalt | 70 % |
Schleswig-Holstein | 70 % |
Thüringen | 70 % |
Bundespolizei | 70 % |
Für Hessen:
Grundsätzlich bekommen pensionierte Polizisten bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen 60 % Unterstützung vom Dienstherrn. Bei stationären Behandlungen beträgt die Beihilfe sogar 75 %. Zusätzlich gibt es für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen weitere 5 %.
Die maximalen Bemessungsgrenzen liegen bei 70 % für ambulante und zahnärztliche Leistungen. Bei stationären Behandlungen sind es maximal 85 % Beihilfe. Diese sind bei 2 Angehörigen erreicht.
Pensionslücke und Altersvorsorge für Polizisten
Wie hoch ist die Pensionslücke?
Folgendes Schaubild zeigt die Einkommensverluste im Ruhestand:
In jedem Fall haben Polizeibeamte eine Lücke von mindestens 30 %. Hinzu könnten Verluste durch verlorene Zulagen kommen.
Wird die Versorgung gekürzt, wie es z.B. bei Teil- und Elternzeit der Fall ist, dann vergrößert sich diese Lücke pro verlorenem Jahr um 1,79375 %.
Startet ein Polizeibeamter erst mit 23 Jahren seine Karriere, kann er zum regulären Pensionseintrittsalter mit 62 Jahren NICHT die volle Versorgung erhalten, weil er bestenfalls auf 39 Jahre kommt.
Im Beispiel der stark gekürzten Altersrente startete die Polizeibeamtin erst mit 28 Jahren bei der Polizei und ihr wurden 13 Jahre aufgrund von Teil- und Elternzeit gekürzt. Somit kommt sie nur auf 27 Jahre ruhegehaltsfähiger Dienstzeit.
Wie sollte ich als Polizist vorsorgen?
In unserem Artikel „Richtig investieren als Polizist“ zeigen wir die Vor- und Nachteile diverser Anlageformen. Für die optimale Altersvorsorge als Polizeibeamter eignen sich jedoch zwei Möglichkeiten besonders gut:
- Eine flexible Privatvorsorge mit ETFs, auch „Flex“ abgekürzt
- Vermietete Wohnimmobilien
Flex, die private Altersvorsorge für Polizeibeamte
Eine flexible Privatvorsorge ist ein monatlicher Sparplan, über den Geld vereinfacht gesagt in die „Weltwirtschaft“ investiert wird. Mit nur 150 € Sparrate kann man darüber bereits seine Versorgungslücke im Ruhestand vollständig schließen.
Der große Vorteil dabei: Es geschieht komplett passiv, man muss sich also um nichts einen Kopf machen und bekommt eine ordentliche Rendite von schätzungsweise 7-9 % pro Jahr langfristig.
Eine Flex ist jedoch kein „normaler“ ETF-Sparplan bei einem Neo Broker, denn eine Flex bringt viele Vorteile für den langfristigen Vermögensaufbau mit sich. Einen Vergleich der Flex vs Aktiendepot findest du unter diesem Link.
Vermietete Immobilien
Wer bereit ist, neben seinem Dienst auch ein wenig aktiver Zeit in seinen Vermögensaufbau zu investieren, für den könnten vermietete Immobilien eine sichere Methode sein, um langfristig die Lücken im Alter zu schließen und evtl. sogar ein paar Jahre früher die Dienstzeit zu verkürzen.
Kapitalanlage Immobilien eignen sich für Polizisten besonders gut, weil man als Beamter gute Karten bei der Finanzierung hat. Das ist unter anderem deshalb so, weil der Arbeitsplatz sehr sicher ist und eine relativ gute Versorgung über den Dienstherrn gewährleistet ist. Eine spannende Podcast Folge zum Thema „Immmobilien-Finanzierung als Polizist“ findest du hier.
Je nachdem, ob man mit oder ohne Eigenkapital arbeitet, kann man eine Eigenkapitalrendite von 30 % und höher erzielen. Das ist extrem gut, aber auch mit etwas arbeit verbunden. Wenn du Begleitung bei diesem Thema willst, dann buche dir gerne einen Termin auf unserer Website.
Häufig gestellte Frage
Ja, die Pension ist mit dem Einkommenssteuersatz voll zu versteuern.
Die meisten Polizisten gehen mit 62 Jahren in Pension. Ausnahme: Brandenburg mit 64 und Hamburg mit 60. Bei einigen Dienstherren ist der Ruhestand mit 60 möglich, aber nur mit Abschlag.
Die Höhe richtet sich nach der Dienstzeit und der letzten Besoldung. Hat man 40 Dienstjahre und geht mit A12 in Pension, dann liegt diese je nach Dienstherr bei ca. 3.000 – 3.300 € Netto.
Es werden höchstens 40 Jahre berücksichtigt. In diesem Fall bekommt man den Höchstsatz von 71,75 % der letzten Besoldung.
Ausbildung/Studium und Vollzeit-Jahre. Teilzeit-Jahre und Sabbaticals werden nur anteilig berechnet. Nicht angerechnet wird Elternzeit.
Nur unter bestimmten Umständen. Typische Anerkennung sind folgende Zeiten: Bundeswehrzeiten, Berufsjahre im öffentlichen und Sicherheitsdienst.
Ja, unter bestimmten Umständen. Es darf nicht länger als 5 Jahre eingezahlt worden sein. Weitere Regeln haben wir in unserem Artikel „Rentenversicherungsbeiträge als Beamter auszahlen lassen“ übersichtlich aufbereitet.
Jeder Polizist verliert im Ruhestand mindestens 30 % seines vorherigen Vollzeit-Einkommens. Die Lücke kann auch über 50 % betragen… und das ist Stand heute, es könnte künftig noch deutlich schlechter ausfallen. Eine private Vorosrge ist demnach unverzichtbar.
Der einfachste Weg ist ein ETF-Sparplan im Rahmen einer „Flex“, also einer flexiblen Rentenversicherung. Dort hast du jederzeit Zugriff auf das Kapital, ein gutes Wachstum und Steuervorteile in Pension.
Für die Mutigeren sind auch vermietete Immobilien hervorragend geeignet. Wir unterstützen gerne mit Rat und Tat bei der privaten Altersvorsorge.