Neu: Erleichterte Gesundheitsprüfung jetzt auch bei BarmeniaGothaer

Die BarmeniaGothaer hat im Juli 2026 vereinfachte Gesundheitsfragen für angehende Polizeianwärter und Berufsfeuerwehranwärter eingeführt
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Die BarmeniaGothaer gehört zu den Top-Versicherungen im Bereich der Krankenversicherung und überzeugt durch sehr starke Leistungen.

Bisher gab es unabhängig der nachteiligen Beamtenöffnungsaktion keinerlei erleichterte Aufnahmebedingungen für angehende Polizeianwärter. Mitbewerber wie z.B. die DBV oder Signal Iduna machen dies schon lange. Ab Juli 2026 wurden nun aber vereinfachte Gesundheitsfragen eingeführt.

 

Für wen die vereinfachten Aufnahmebedingungen gelten

Sie gelten nur für angehende Polizisten und Berufsfeuerwehranwärter. 

Abweichend zu den Mitbewerbern gilt hier nicht das Datum der Einstellung, sondern die bestandene Diensttauglichkeitsuntersuchung. Sie darf nicht länger als 3 Monate her sein und ein Nachweis ist erforderlich.

Zudem muss eine uneingeschränkte Diensttauglichkeit bestehen.

Somit können aktive Polizeianwärter diese Aktion leider nicht nutzen und müssen die normalen Gesundheitsfragen beantworten.

 

Unterschied der vereinfachten zu den normalen Gesundheitsfragen

Die normalen Gesundheitsfragen umfassen u.A. folgende Punkte:

  1. Die letzten 3 Jahre bezüglich ambulanter Behandlung oder Beschwerden (einschließlich laufender Behandlungen, Beschwerden und Erkrankungen)
  2. Die letzten 5 Jahre wegen Psyche
  3. Die letzten 10 Jahre wegen Krankenhausaufenthalte

 

Der neue Krankenversicherungsantrag für Polizei- oder Berufsfeuerwehr-Anwärter fragt nur die letzten 5 Jahre bezüglich klar definierten Beschwerden ab UND auch nur dann, wenn sie „größer“ waren.

Krankheiten oder Beschwerden, welche bereits ausgeheilt sind, müssen in den meisten Fällen NICHT angegeben werden. Die BarmeniaGothaer hat nämlich folgenden vorteilhafte Hinweis:

Eine Anzeige von von ausgeheilten Erkrankungen ist nur dann erforderlich, wenn

  • sie länger als ein Monat ambulant behandelt wurde oder
  • länger als ein Monat die Einnahme apothekenpflichtiger oder verschreibungspflichtiger Arzneimittel erforderlich war oder
  • sie öfter als einmal bzw. länger als eine Woche lang stationär behandelt werden mussten.

 

Krebs, Suchterkrankungen oder HIV sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen IMMER angegeben werden. Dies ist jedoch in unserer mehrjährigen und umfassenden Praxiserfahrung bei Polizeianwärtern noch nie vorgekommen.

Folgende Krankheiten werden im vereinfachten Verfahren abgefragt:

  • Nervensystem, Gehirn
  • Psyche
  • Herz/Kreislauf, Blut, Gefäße
  • Lunge  
  • Bauchspeicheldrüse, Magen, Leber, Darm, Harn/Geschlechtsorgane, Galle
  • Stoffwechselerkrankungen, Immunsystem
  • Muskel, Knochen oder Gelenke

Angeratene Behandlungen sind in jedem Fall anzugegen, auch wenn es keinen der o.g. Bereiche umfasst. Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeleistungen.

 

Fazit: Sind die neuen Aufnahmebedingunen ein echter Mehrwert?

Ja, sind sind eine starke Erleichterung für angehende Polizisten. Sie vereinfachen den Antrag und machen den Einstieg in die private Krankenversicherung dadurch deutlich einfacher. Für Polizeibeamte mit Beihilfe, welche in die private Krankenversicherung müssen und Fokus auf starke Leistungen legen, ist das ein starker Mehrwert.

Aber auch Polizisten mit Heilfürsorge profitieren, jedoch sind die kleinen Anwartschaften der BarmeniaGothaer leider nicht überarbeitet worden. Hier hätten wir uns noch die „1 € Anwartschaft“ gewünscht, wie es manche Mitbewerber anbieten. 

Einen unabhängigen Vergleich ersetzt diese Änderung jedoch nicht, da Preis/Leistung immer individuell abgewogen werden müssen und andere Mitbewerber vereinfachte Bedingungen schon seit Jahren anbieten (auch unabhängig einer Polizeigewerkschaft).

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