Das Wichtigste in Kürze:

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente für den Fall, dass du deinen Dienst nichtmehr ausüben kannst. Sobald der Dienstherr dich aufgrund von Dienstunfähigkeit in die vorzeitige Pension schickt, bekommst du also die Leistung.

In so einem Fall würde natürlich jeder eine sogenannte „DU“ (Dienstunfähigkeitsversicherung) haben wollen. Allerdings ist es wie (bei jeder Versicherung) natürlich zu spät, wenn man sich erst dann darüber Gedanken macht, wenn dieser Fall eingetreten ist. Also muss man eine DU vor einem solchen Szenario abschließen, aber zu diesem Zeitpunkt ist erstmal nur eines sicher: Die monatliche Versicherungsprämie an den Versicherer.

Und wenn wir hier über 10 € im Jahr sprechen würden, dann bräuchten wir diesen Artikel nicht. Zweimal im Frühdienst den Metzker ausfallen lassen, dann spürt man im Geldbeutel nichts (Netter Nebeneffekt: Bauchspeck spart man auch, im doppelten Sinne). Eine DU kostet aber in der Regel zwischen 50-100 €… im Monat. Deshalb fragen sich viele Kollegen, ob es diesen Preis Wert ist.

Darum wollen wir uns im folgenden anschauen, welche Leistung man vom Dienstherrn im Falle einer Dienstunfähigkeit erhält und daraus kannst du für dich ableiten, ob du eine DU brauchst.

Soviel gibt es vom Dienstherrn im Falle von Dienstunfähigkeit

Um zu verstehen, wieviel du im Falle einer Dienstunfähigkeit bekommst, sind deine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten relevant. Voraussetzung für das folgende Szenario ist die Lebzeitverbeamtung, da sonst im Falle einer Dienstunfähigkeit die Entlassung ansteht.
Mal angenommen, du bist im Polizeivollzugsdienst und hast deine Ausbildung vor 7 Jahren beim Land Baden-Württemberg begonnen. Mittlerweile bist du Lebzeitverbeamtet und nun passiert das unerwartete: Im Rahmen einer KV wird die Kundschaft handgreiflich und durch einen dummen Sturz hast du dauerhaft schwere Probleme mit deinem Rücken. Der Dienstherr schickt dich zum Arzt und der gibt wiederrum dem Dienstherrn die Empfehlung, dich in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Somit war es das erstmal mit Schichtzulagen etc.
Auf der Straße landest du aber nicht, da du weiterhin Geld vom Dienstherrn beziehst. Diese Besoldung fällt allerdings deutlich geringer aus als deine bisherigen Besoldungen. Um genau zu sein: Du bekommst statt den bisherigen 2500 € Netto nur noch etwa 1624 € Netto auf dein Konto. Das ist zwar deutlich mehr, als ein Angestellter im Falle einer Erwerbsminderungsrente bekommt, aber je nach deinen monatlichen Kosten wird es jetzt ziemlich eng.
Die genau Höhe der Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit sind natürlich von vielen Faktoren abhängig wie z.B. dem Dienstgrad, der Besoldung, Zeitpunkt des Eintritts in den PVD, ruhegehaltsfähige Dienstjahre und auch dem Land an sich. Aber um es einfach zu halten: In den meisten Fällen kommst du mit der folgenden Faustformel hin:
Deine aktuellen Bezüge x 0,65
Wenn das Ergebnis geringer ist als deine monatlichen Ausgaben, dann läufst du Gefahr, in finanzielle Schwierigkeiten im Falle einer DU zu kommen.

In diesen Fällen ist eine DU sinnvoll

Ich selber war für 5 Jahre lebzeitverbeamteter Polizist beim Land BW und bin mittlerweile als Financial Planner für viele Kollegen tätig. Darum kann ich dir sowohl aus meiner eigenen Erfahrung, als auch aus den Einblicken in diverse Haushaltsrechnungen von Kollegen sagen: Etwa 80 % würden spätestens nach 24 Monaten mit wenig bis keinem Geld mehr dastehen, weil die monatlichen Ausgaben oftmals 80-90 % der Besoldung ausmachen. Für diesen Fall würde eine DU definitiv sinnvoll sein, denn dann würde der Kollege weiterhin nahezu 100 % des Ursprungsgehalts bekommen.
Somit ist eine DU ihr Geld wert, wenn du von deinen Dienstbezügen abhängig bist und dir einen Wegfall von 30-40 % deines Gehaltes nicht leisten kannst.

In diesen Fällen könnte man sich eine DU sparen

Im Umkehrschluss kann man sich die DU sparen, wenn man auch trotz des Einkommensverlust seine monatlichen Ausgaben leisten kann. Wenn man dann noch zusätzlich 2-3 Monatsgehälter auf dem Girokonto hat, dann kann man zumindest mal kurz- und mittelfristig über die Runden kommen. Aber auch hier sollte man sich Gedanken machen, welchen Lebensstandard du langfristig führen möchtest. Denn es mag sein, dass wenn du Zuhause wohnst und außer den Wochenenden und den Fahrten zur BePo kaum Ausgaben hast. Langfristig möchtest du aber vielleicht doch ausziehen oder eine Familie Gründen. Und dann sieht die Rechnung wieder anders aus.

Mein persönliches Fazit

Als ich noch im Dienst war hatte ich eine DU und hab mir natürlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt. Da ich aber nach dem Aufschreiben der Einnahmen und Ausgaben gemerkt habe, dass ich im Falle einer DU nur gerade so über die Runden käme, habe ich mich für eine DU entschieden. Und auch die Erfahrung als Berater für viele Kollegen hat mir gezeigt, dass es den meisten ähnlich wie mir früher geht. Auch wenn ich grundsätzlich kein Freund von Versicherungen bin, weil sie meistens nur Geld kosten statt bringen. Aber wenn du selbst nicht dauerhaft mit den 65 % deines aktuellen Nettos auskommst, dann ist eine DU durchaus sinnvoll.
Allerdings war mein Plan, dass ich die DU nicht dauerhaft behalten wollte. Denn als Beamter gibt es noch weitere interessante Möglichkeiten, diese Einkommenslücke zu füllen. So könnte man in der Zeit, während man du DU bespart, auch gleichzeitig Kredite aufnehmen um in Kapitalanlageimmobilien zu investieren. Diese können, sofern man es richtig macht, dir auch monatlich eine Rente zahlen. Das schönere daran: Diese Rente in Form von Mieteinnahmen erhälst du unabhängig von einer DU. Und sobald du etwa 30 % deiner Besoldung als monatlichen Überschuss deiner Immobilieninvestments hast, kannst du die DU wieder kündigen. 
Für den Fall, dass du nun eine genaue Prüfung deiner Ansprüche im Falle einer DU haben möchtest, kannst du dich gerne für ein kostenloses Vorgespräch bei uns bewerben.