Die fünf wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Beamte können sich eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen, sofern sie weniger als fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Eine zusätzliche gesetzliche Rente bringt Beamten meist keinen Vorteil, da sie auf die Pension angerechnet wird.
Nur die Arbeitnehmeranteile werden erstattet, Arbeitgeberanteile sind verloren.
Es gibt keine Verzinsung, du erhältst nur den ursprünglichen Betrag zurück.
Die Erstattung muss über das Formular V0900 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Falls du dich fragst, ob das für dich sinnvoll ist, dann informiere dich frühzeitig und handle, solange du die Möglichkeit hast!
Wusstest du, dass du als Beamter deine eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge zurückholen kannst? Wenn du vor deiner Verbeamtung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du diese Beiträge erstatten lassen. Doch ist das wirklich sinnvoll? In diesem Beitrag erkläre ich dir die Vor- und Nachteile dieser Möglichkeit und worauf du unbedingt achten solltest.
Warum kann sich eine Erstattung lohnen?
Als Beamter hast du eine besondere Versorgungssituation. Deine spätere Pension hängt von zwei Faktoren ab: deiner Dienstzeit als Beamter und deiner letzten Besoldungsgruppe. Wenn du mehr als 40 Jahre im Dienst bist, erhältst du ca. 70% deiner letzten Besoldung als Pension. Das Problem: Eine zusätzliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bringt dir keinen finanziellen Vorteil, da sie mit der Pension verrechnet wird. Das bedeutet, dass du im Grunde genommen nichts von deinen bereits eingezahlten Rentenbeiträgen hast.
Das hat sich auch die Polizistin Anna gefragt. Vor ihrer Polizeiausbildung war sie medizinische Fachangestellte und hat in dieser Zeit rund 12.000 € in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Sie wollte wissen: Kann ich das Geld zurückbekommen? Die Antwort lautet: Ja – aber es gibt einige Fallstricke.
Wichtige Bedingungen für die Erstattung
Bevor du dich zu früh freust, solltest du wissen, dass nicht jeder Beamte seine Beiträge zurückholen kann. Es gelten folgende Bedingungen:
Beamtenstatus auf Lebenszeit – Die Erstattung ist nur für Beamte auf Lebenszeit möglich.
Zweijahresfrist – In den letzten zwei Jahren dürfen keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein (z. B. durch einen Nebenjob).
Fünfjahresfrist – Hast du insgesamt fünf oder mehr Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, gibt es keine Möglichkeit mehr, das Geld zurückzuholen. Dann bleibt dir nur die Rentenzahlung im Alter.
Die Nachteile der Erstattung
So attraktiv die Rückerstattung auch klingt, es gibt einige Nachteile:
Nur Arbeitnehmeranteil wird erstattet – Dein ehemaliger Arbeitgeber hat ebenfalls Beiträge eingezahlt, aber diese erhältst du nicht zurück. Du bekommst nur deine eigene Hälfte erstattet.
Verlust rentenwirksamer Zeiten – Zeiten aus einer Berufsausbildung werden in der Rentenberechnung besonders gut angerechnet. Bei einer Erstattung gehen diese Vorteile verloren.
Keine Verzinsung – Das Geld, das du damals eingezahlt hast, hat in der Rentenversicherung keine Zinsen erwirtschaftet. Du bekommst exakt den Betrag zurück, den du eingezahlt hast – auch wenn das schon 20 Jahre her ist und durch Inflation an Wert verloren hat.
Sollte man sich die Beiträge auszahlen lassen?
Meine klare Empfehlung: Ja, wenn es möglich ist! Wenn du deine volle Pension von 70% erreichen wirst, hast du ohnehin keinen Vorteil von der gesetzlichen Rente. Das ausgezahlte Geld kannst du stattdessen sinnvoll anlegen und langfristig eine bessere Rendite erzielen. Natürlich gibt es persönliche Faktoren zu berücksichtigen, wie z. B. Elternzeit oder Teilzeitphasen, die deine Pension verringern könnten. In diesen Fällen solltest du genau prüfen, ob du später doch noch einen Vorteil von der gesetzlichen Rente haben könntest.
Wie beantragt man die Erstattung?
Wenn du dich für die Erstattung entscheidest, solltest du folgende Schritte unternehmen:
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung kontaktieren – Lass dich individuell beraten und kläre offene Fragen.
Formular V0900 ausfüllen – Dieses findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Erstattung beantragen – Sende den Antrag an die Rentenversicherung und warte auf die Bearbeitung.
Fazit: Falls du die Möglichkeit hast, dir deine Beiträge erstatten zu lassen, nutze sie! Dein Geld kann besser für dich arbeiten, als es in der Rentenversicherung brach liegen zu lassen. Falls du unsicher bist, lass dich individuell beraten.