Beamter auf Widerruf, Probe und Lebzeit – Was sind die unterschiede? Welche Rechte & Pflichten?

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Das Wichtigste in Kürze:

Ein Beamter ist nicht gleich ein Beamter, denn man muss hier zwischen Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe und dem Beamter auf Lebzeit unterscheiden. Alle diese verschiedenen Status bringen unterschiedliche Rechten und Pflichten mit sich, welche man als potenziell angehender Beamter kennen sollte. Drum möchte ich dir im folgenden einen Überblick der Status geben – und ja, das Plural von Status lautet Status.

Um dir das Thema greifbarer zu gestalten, möchte ich ein Beispiel aus dem Polizeivollzugsdienst nehmen. Unser Musterbeamter heißt Max und er startet nach dem Abi seine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst.

 

Der Beamte auf Widerruf

Zu Beginn seiner Ausbildung wird Max in Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Das ist er solange, bis er seine Ausbildung erfolgreich abschließt. In dieser Zeit kann man von Arbeitsplatzsicherheit noch nicht sprechen. Denn im Beamtenverhältnis auf Widerruf reichen unzureichende Leistungen, gesundheitliche Probleme oder auch persönliches Fehlverhalten oftmals aus, um das Beamtenverhältnis wieder aufzuheben.

In Sachen Versorgung sieht es aber schon besser aus. Max bekommt direkt schon als Beamter auf Widerruf die sogenannte „Beihilfe“ vom Dienstherrn. Diese unterstützt in in Sachen Krankenversicherung, sodass er für gewöhnlich deutlich weniger hierfür zahlen muss, als z.B. ein Angestellter. In ein paar Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg bekommt Max sogar die freie Heilfürsorge und muss während seiner aktiven Dienstzeit nichts für die Krankenversicherung zahlen. 

Außerdem baut Max ab Tag 1 ruhegehaltsfähige Dienstzeit auf und somit seine Altersvorsorge des Dienstherren, auch Pensionsansprüche genannt. Selbstverständlich bekommt Max auch direkt eine Besoldung, welche in der Ausbildung auch verhältnismäßig hoch ist mit anderen Ausbildungsberufen.

Sofern Max seine Ausbildung gut meistert, die Abschlussprüfung besteht und den Gesundheitstest am Ende noch besteht, kommt er in den nächsten Beamtenstatus.

Der Beamte auf Probe

Je nach Amt, Leistung und Dienstjahren vor der Ausbildung (Z.B. beim Bund) dauert die Verbeamtung auf Probe im allgemeinen 6 Monate und bis zu 5 Jahre. 

In unserem Beispiel hat Max direkt nach dem Abi die Ausbildung begonnen und hatte auch gute Noten in der Ausbildung. Je nach Bundesland kann es bei der Polizei für gewöhnlich 1 Jahr und bis zu 3 Jahren dauern, bis man die „Probezeit“ erfolgreich absolviert hat.

Der Vorteil beim Beamtendasein auf Probe gegenüber Widerruf ist vor Allem die größere Arbeitsplatzsicherheit und die bessere Besoldung. Denn beim Beamtentum auf Probe muss Max sich sehr schlecht anstellen, dass man seinen Job verliert. 

Im Rahmen seiner Besoldung kann der Beamte nun auch sogenannte Erfahrungsstufen aufbauen. Diese sind kleine Gehaltssprünge, welche durch Dienstzeit automatisch die Besoldung verbessern. 

Der Beamte auf Lebzeit

Die höchste Form des Beamtenstatus ist die sogenannte Lebzeitverbeamtung. Wie der Name schon sagt, hat man nun die Absicherung durch den Staat ein Leben lang – also ist man auch noch nach dem Pensionseintritt Beamter. 

Praktisch ist Max nun, sofern er keine schwerwiegenden Straftaten begeht, vom Dienstherrn aus unkündbar. Somit kann man sagen, dass Max nun einen der sichersten Arbeitsplätze hat, die man haben kann.

Natürlich ist es aber für Max jederzeit möglich, sein Dienstverhältnis freiwillig zu beenden. Er ist also nicht auf ewig an sein Amt gebunden, wenn er dies nicht möchte.

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