Hast du dich schon einmal gefragt, wie du als Polizist mehr Geld aus deiner Steuererklärung zurückbekommen kannst? Zugegeben, Steuern sind nicht das spannendste Thema, aber wenn du ein paar grundlegende Dinge verstehst, kannst du deine Steuerrückzahlung erheblich steigern – und das ganz ohne, Steuerberater. Als ehemaliger Polizist und Schwabe (ja, wir lieben es, zu sparen!) möchte ich dir in diesem Video einen kleinen Crashkurs geben, der dir hilft, das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen.
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Das Wichtigste in Kürze:
Einkommenssteuer basiert auf dem Steuerprogressionsprinzip: Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern zahlst du – aber besonders dann kannst du auch einiges zurückholen.
Lohnsteuerbescheinigung ist der Schlüssel: Sie zeigt dir, wie viel Steuern du bereits gezahlt hast und gibt dir Hinweise auf dein Rückerstattungspotenzial.
Berechne dein Steuerpotenzial: Setze Ausgaben wie Kilometergeld oder Verpflegungsmehraufwand an, um deine Steuerlast zu senken.
Steuererklärung als gut bezahlter Nebenjob: Mit einer gut durchgeführten Steuererklärung kannst du bis zu mehrere hundert Euro zurückbekommen.
Wichtige absetzbare Ausgaben: Kilometerpauschalen und Verpflegungsmehraufwand sind nur zwei von vielen Kosten, die du geltend machen kannst.
Wie funktioniert die Einkommenssteuer?
Auch Polizisten müssen Einkommenssteuer zahlen. Wie hoch diese Steuer ist, hängt vom Jahresgehalt ab. In Deutschland gilt das Steuerprogressionsprinzip: Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern musst du zahlen. Für Polizisten ist das interessant, weil viele von euch als Anwärter bereits ein Einkommen von 16.000 bis 19.000 Euro jährlich haben und nach der Ausbildung zwischen 36.000 und 45.000 Euro verdienen.
Die Steuer wird nicht auf dein gesamtes Einkommen erhoben, sondern erst auf den Teil, der die Freibetragsgrenze überschreitet. Das bedeutet, wenn du weniger als 12.096 Euro (Stand: 2025 Alleinstehende) oder 24.192 Euro (Stand: 2025 Verheiratete) im Jahr verdienst, zahlst du keine Einkommenssteuer.
Lohnsteuerbescheinigung – Dein Schlüssel zur Rückerstattung
Dein Dienstherr stellt dir jedes Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung aus, die dir zeigt, wie viele Steuern bereits einbehalten wurden. Diese Bescheinigung ist der Schlüssel, um herauszufinden, wie viel du zurückbekommen kannst. Unter der Ziffer 3 findest du deinen Bruttoarbeitslohn, direkt darunter steht die einbehaltene Lohnsteuer.
Für einen Polizeianwärter, der 16.000 Euro im Jahr verdient, kann die Steuererstattung recht hoch sein, wenn du genug Ausgaben geltend machst. Wenn du jedoch als ausgebildeter Polizist ein höheres Einkommen hast, zum Beispiel 36.000 Euro, wird es schwieriger, die komplette Lohnsteuer zurückzuholen. Keine Angst – auch hier gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen.
Wie du dein Steuerpotenzial berechnest
Wenn du beispielsweise 36.000 Euro im Jahr verdienst, zahlst du Steuern auf die Differenz zu deinem Freibetrag – das sind 26.000 Euro. Wenn du 10 Prozent dieser 26.000 Euro in der Steuererklärung absetzen kannst, würdest du etwa 2.600 Euro an Ausgaben ansetzen. Das bedeutet, du könntest 10 Prozent der einbehaltenen Lohnsteuer zurückbekommen. Diese Zahl kann sich noch weiter erhöhen, je nachdem, wie viele Ausgaben du geltend machst.
Ein wichtiger Tipp: Wenn du deine Ausgaben strategisch ansetzt – etwa durch Kilometerpauschalen oder Verpflegungsmehraufwand – kannst du dein Steuerpotenzial deutlich erhöhen und somit mehr zurückbekommen.
Steuererklärung als gut bezahlter Nebenjob
Viele Polizisten verzichten auf ihre Steuererklärung, aber das ist ein Fehler! Wenn du deine Steuererklärung machst, bekommst du die Rückzahlung direkt auf dein Konto. Du kannst dir das wie einen gut bezahlten Nebenjob vorstellen. Denn je nach Höhe der Rückerstattung macht das einen echten Unterschied. Ein kleines Beispiel: Mit nur 5 Stunden Arbeit kannst du 500 bis 1.000 Euro zurückbekommen. Das ist ein netto Arbeitslohn, den du mit einem klassischen Nebenjob nicht so einfach erzielen würdest!
Wichtige Ausgaben, die du absetzen kannst
Kilometerpauschale: Wenn du viel dienstlich unterwegs bist, kannst du eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer absetzen. Das summiert sich schnell, besonders wenn du oft zwischen verschiedenen Dienststellen pendelst.
Verpflegungsmehraufwand: Wenn du länger als 8 Stunden im Dienst bist, kannst du einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Abhängig von der Dauer deines Dienstes können hier zwischen 12 und 28 Euro pro Tag zusammenkommen.
Wenn du also als Polizist noch keine Steuererklärung gemacht hast, solltest du das unbedingt nachholen. Es lohnt sich! Und wenn du Hilfe bei der Steuererklärung benötigst, lade dir unter folgendem Link ganz einfach unsere Steuercheckliste runter: www.finanzcop.de/steuercheckliste/