Deutsche Polizeigewerkschaften

Die meisten Kolleginnen und Kollegen denken, dass es keine großen Unterschiede zwischen den Gewerkschaften der Polizei gibt. Aber ist das wirklich so? In diesem Artikel klären wir dich über die spannenden Unterschiede auf.

Das Wichtigste in Kürze:

Es gibt drei Polizeigewerkschaften*:

  • GdP (Gewerkschaft der Polizei)
  • DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft)
  • BDK (Bund deutscher Kriminalbeamter)

*Im Folgendem wird der Begriff „Gewerkschaft(en)“ gesammelt für Interessenverbände (oder ähnliche Organisationen) genutzt, da aus unserer Erfahrung, Begriffe wie „gewerkschaftliche Interessenverbände“ und „Gewerkschaften“ umgangssprachlich häufig synonym verwendet werden. Die hier dargestellten Organisationen sind in ihrer Rechtsform teils Gewerkschaften und teils Vereine, genauere Informationen dazu findest du bei der detaillierten Vorstellung der einzelnen Organisationen weiter unten oder bei den Organisationen selbst.

Was ist eine Polizeigewerkschaft?

Ganz allgemein vertreten Gewerkschaften die Interessen ihrer Mitglieder. Eine Polizeigewerkschaft vertritt also die berufsspezifischen Interessen der Polizeibeschäftigten. In der Praxis merkst du die Arbeit der Gewerkschaft durch regelmäßige Anpassungen der Besoldung, sprich deines Gehalts, oder durch Unterstützung in rechtlichen Angelegenheit im beruflichen Bereich.

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist aber freiwillig! Du musst also nicht zwingend einer Gewerkschaft beitreten. Warum dies trotzdem sinnvoll sein kann, erfährst du hier!

Übrigens es gibt nicht nur die eine GdP oder DPolG, denn die beiden größten Gewerkschaften haben Unterverbände, die teils Leistungsunterschiede haben – mehr zum organisatorischen Aufbau aber später…

Die beiden größten Polizei­gewerkschaften – GdP & DPolG

Die beiden größten Gewerkschaften, die GdP und DPolG, vertreten die Interessen ihrer rund 300.000 Mitglieder und sind für rund 90 % der Polizisten relevant. Diese bestehen größtenteils aus aktiven oder ehemaligen Polizeibeamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

GdP – Gewerkschaft der Polizei

Die Gewerkschaft der Polizei ist mit ihren rund 200.000 Mitgliedern die größte Polizeigewerkschaft in Deutschland. Gegründet wurde sie am 14.09.1950 in Hamburg und vertritt seit jeher die Interessen ihrer Gewerkschaftsmitglieder. Seit 1987 ist die GdP zudem Teil des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Die Beitragshöhe liegt bei ca. 4 € (Fachhochschüler) bis ca. 50 € (B7) je nach Besoldungsgruppe und Arbeitszeit pro Monat (Stand 2024).

Die GdP arbeitet in Versicherungsfragen sehr eng mit der PVAG zusammen, also der Polizeiversicherungs AG. Die PVAG ist ein Tochterunternehmen der Signal Iduna Versicherungsgruppe. Wenn Du Dich für die GdP entscheidest, erhältst du damit immer Versicherungsangebote der Signal Iduna & PVAG, weil sie deren ausschließlicher Partner ist.

DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft

Die Deutsche Polizeigewerkschaft wurde kurz nach der GdP am 18.11.1951 gegründet. Die DPolG bietet eine zielorientierte Gewerkschaftspolitik für die Angehörigen der Polizei. Sie vertritt die beruflichen, sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Polizeibeschäftigten, Pensionäre und Rentner. Dabei steht vor allem der unabhängige, berufsbezogene und neutrale Einsatz der DPolG im Vordergrund. Das Besondere bei dieser Polizeigewerkschaft: die DPolG ist Teil des deutschen Beamtenbundes, auch dbb abgekürzt. Dieser ist mit über 1,3 Millionen Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst eine wichtige Größe für Besoldungsverhandlungen.

Mitglied bei der DPolG kann jeder Polizeibeamte werden. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 3 € (Anwärter) bis maximal 70 € (B9) je nach Besoldungsgruppe bzw. Tarifbeschäftigte und Arbeitszeit pro Monat.

Die DPolG arbeitet in Versicherungsfragen eng mit der Debeka und DBV zusammen. Die genauen Kooperationen sind hier je nach Vorliebe des Landesverbandes stark unterschiedlich. So kann die DPolG der Bundespolizei ganz andere „Empfehlungen“ machen als z.B. Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg! So oder so solltest du immer vergleichen und dich nicht einfach auf deren Empfehlungen verlassen… so habe ich das nämlich damals gemacht und war im Nachgang enttäuscht, da ich teure Verträge empfohlen bekommen habe. Ich empfehle daher eine Beratung durch einen spezialisierten Polizeimakler, weil dieser dir aus mehreren Versicherungen das Beste für dich empfehlen kann.

Vorteile der Polizeigewerkschaften – GdP & DPolG

Als Mitglied in einer Gewerkschaft profitierst du nicht nur dadurch, dass die Gewerkschaft deine Interessen vertritt. Ganz konkret erhältst du auch direkte Leistungen wie z.B. eine (kleine) Unfallversicherung.

Unfallversicherung

Die Leistungen der GdP und der DPolG umfassen unter anderem eine Unfallversicherung. Als Mitglied der Gewerkschaft erhältst du abhängig von deinem Landesverband verschiedene Leistungen, z.B.:

LeistungGdPDPolG
Todesfall3.000 €5.000 €
Invalidität4.000 € mit Progression 250 %3.100 €
Gewaltsamer Tod im Dienst9.000 €
Bergungskosten5.000 €5.000 €
Kosmetische Operationen5.000 €
Krankenhaustagegeld10 €
Genesungsgeld10 €
Kurkosten2.5000 €

HINWEIS: Leistungen können je nach Landesverband variieren, keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Invalidität

Sehr wichtig bei einer Unfallversicherung ist die Absicherung der Invalidität. Im Falle der DPolG erhältst du 3.100 €, bei der GdP startest du bei 4.000 € und es kommt eine sogenannte Progression mit 250 % hinzu. Bedeutet: wenn du einen Invaliditätsgrad von 100 % hast, erhältst du statt den 4.000 € bis zu 10.000 €. Die GdP liegt in diesem Fall also deutlich vorne, aber sind 10.000 € eigentlich viel?

Reicht eine Unfallversicherung der Gewerkschaft aus?

In einem Wort: Nein!

Nach einem Unfall können die Kosten schnell in die Zehn- oder Hunderttausende gehen. Denn in den Kosten stecken beispielsweise eine barrierefreie Wohnung, Prothesen, der Umbau eines Autos und weiteres.

Bei der Unfallversicherung gilt daher, dass du dich privat weiter absichern solltest! Wichtiger ist jedoch eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung, welche nicht von den Gewerkschaften angeboten wird. Also wenn du dich absicherst, dann lieber erst um die Dienstunfähigkeitsversicherung kümmern.

Hierbei gilt es einiges zu beachten und die wichtigsten Informationen haben wir dir hier bereits zusammengefasst.

Diensthaftpflicht-Regressversicherung

LeistungGdPDPolG
Personen- und Sachschäden10.000.000 €10.000.000 €
Vermögensschäden100.000 €7.500 € je nach Versicherungsfall^
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln50.000 €50.000 €
Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege / Warte52.000 €50.000 €
Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum50.000 €
Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen5.000 €5.000 €
Abhandenkommen von sichergestellten Gegenständen5.000 €
Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken2.000 €

HINWEIS: Leistungen können je nach Landesverband variieren, keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Direkt zu Beginn sehen wir, dass beide Gewerkschaften 10 Millionen Euro abdecken, was in den meisten Fällen ausreichen sollte. Bei Vermögensschäden sieht es aber schon drastisch anders aus. Die GdP übernimmt hier 100.000 €, während die DPolG nur 7.500 € je Versicherungsfall zahlt. Klarer Vorteil der GdP.

Dienstfahrzeug-Regressversicherung

LeistungGdPDPolG
Personenschäden250.000 €50.000 €
Sachschäden250.000 €50.000 €
Vermögensschäden150.000 €50.000 €

HINWEIS: Leistungen können je nach Landesverband variieren, keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Ein super wichtiger Punkt denn egal ob du selbst die Schuld trägst oder nicht kann es immer zu Unfällen oder Schäden am Dienstfahrzeug kommen. Gerade Einsatzfahrten sind wie du weißt besonders gefährlich. Hier gut abgesichert zu sein ist daher sehr wichtig.

Rechtsschutzversicherung

Die Gewerkschaften können auch Rechtsstreitigkeiten mit ihren Anwälten helfen. Über ein Adhäsionsverfahren könntest du beispielsweise nach einem Widerstand im Dienst bei dem du als Beamter geschlagen oder beleidigt wurdest und somit u.U. einen Anspruch auf Schmerzensgeld hättest.

Anders sieht es aus, wenn du nicht gegen einen Bürger, sondern z.B. im Rahmen eines Disziplinarverfahrens deinem Dienstherren gegenüberstehst. Hier muss die Gewerkschaft dir keinen Anwalt zur Verfügung stellen und du bleibst auf den Kosten selber sitzen. Das habe ich leider schon von unmittelbar bei Kollegen gesehen…

Hier ist eine gute Berufsrechtsschutzversicherung, welche bereits für rund 50 € pro Jahr erhältlich ist, definitiv zu empfehlen.

Der Rechtsschutz der Gewerkschaften ist also wie ein Schweizer-Käse: besser als nichts, er hat aber viele Löcher.

Wenn du dich mehr für das Thema Rechtsschutz der Gewerkschaft interessierst, dann höre unbedingt in meine Podcastfolge rein!

Nachteile der Polizeigewerkschaften

Obwohl die Arbeit der Gewerkschaften sehr wichtig ist, gibt es einen wichtigen Punkte, der mich persönlich sehr gestört hat. Die Gewerkschaften arbeiten „exklusiv“ mit Versicherungsvertretern zusammen und deshalb ist eine unabhängige und vollumfänglichen Beratung junger Polizeibeamter nahezu ausgeschlossen. Das hat zur Folge, dass intransparenz Normal ist und nicht auf Basis des vorteilhaftesten Angebotes Empfehlungen ausgesprochen werden. Dies war jedoch meine Erwartung als angehender Polizist: Die Gewerkschaft sollte für deren Mitglieder da sein und nur das Beste anbieten. Durch die eingeschränkte Auswahl ist dies jedoch unserer Erfahrung nach selten der Fall. Also solltest du nie blind auf die Emfpehlung der Polizeigewerkschaften vertrauen und dich möglichst unabhängig informieren.

Es gibt aber auch einen anderen Weg: Wir bei der Finanzwache haben uns das Ziel gesetzt, eine möglichst unabhängige und vorteilhafte Beratung für Polizeibeamte zu bieten. Als Versicherungsmakler sind wir an keine Versicherung oder Gewerkschaft gebunden und finden für dich individuell die beste Lösung.

BDK

Last but not least – Der Bund deutscher Kriminalbeamter ist die kleinste Gewerkschaft in unserem Vergleich und streng genommen auch keine Gewerkschaft, sondern ein gewerkschaftlicher Interessenverband*. Aus meinen Beratungen habe ich bisher aber schon viel positives über den BDK gehört. Gerade als Kriminalbeamter lohnt sich hier also genauer hinzuschauen.

*Nach den Feststellungen des Urteils des Landgerichts Berlin vom 28.07.2020 (Az.: 27 O 169/20), bestätigt durch den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 02.03.2021 ist der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) keine Gewerkschaft, sondern lediglich ein beruflicher Interessensverein. Dem BdK fehlen nach den gerichtlichen Feststellungen die auszeichnenden Merkmale einer Gewerkschaft.

Fazit

Die deutschen Polizeigewerkschaften sind praktisch gesehen ein Duopol – auch wenn der BdK* als dritte Partei an Zuwachs gewinnt. Deren Leistungen sind ähnlich, es gibt jedoch in den Einzelnen Bereichen nennenswerte Unterschiede. Einen klaren Favoriten können wir nicht nennen, weil es unter anderem auch stark auf den Landesverband ankommt.

Grundsätzlich ist eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft für angehende Polizisten empfehlenswert, weil diese wichtige Arbeit leisten und der Mitgliedsbeitrag als Anwärter gering ist. Danach muss man selber entscheiden, ob es einem das Geld wert ist. Ein Pflicht zur Mitgliedschaft besteht nicht.

In Versicherungsfragen sollte man bei allen Polizei-Gewerkschaften vorsichtig sein. Aufgrund der eingeschränkten Partnerschaften in Versicherungsangelegenheiten sollte man sehr vorsichtig mit Abschlüssen sein und unbedingt vergleichen.

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