Wenn das Wörtchen „unfallbedingt“ nicht wäre…
Eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung leistet unabhängig von einem Unfall. Das ist sehr wichtig, weil Krankheiten unserer Erfahrung öfters zu einem vorzeitigem aus im Polizeistudium führen. Insbesondere die Psyche ist eine nicht zu unterschätzende Ursache. Leider sind Krankheiten im Schutz der GdP Bremen nicht mitversichert und somit fällt ein großer, womöglich der größte Teil an potenziellen Ursachen, aus dem Versicherungsschutz raus. Grund ist, dass diese (wie eine Unfallversicherung) lediglich bei Unfall leistet.
Hierbei muss man wissen, dass ein Unfall eine klare Definition hat und im Schaden zu Streitigkeiten mit der Versicherung führen kann. Eine solche Diskussion gibt es bei einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel nicht, weil lediglich die Entlassung durch den Polizeiarzt zählt. In den Bedingungen findet man nichts von Invaliditätsgraden und Unfalldefinitionen… das gibt es nur bei Unfallversicherungen.
Somit handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der GdP Bremen für Polizeianwärter um eine Mischung aus Unfall und Dienstunfähigkeitsversicherung. Dies ist kritisch und irreführend, weil mit dem Begriff „Dienstunfähigkeitsversicherung“ geworben wird, es aus unserer Sicht aber mehr eine Unfallversicherung ist.