Wann haben BKA-Beamte Heilfürsorge und wann Beihilfe?
Jedes Bundesland bzw jeder Dienstherr macht hier seine eigenen Regeln und das Bundeskriminalamt ist hier keine Ausnahme. Hier gelten übrigens Unterschiede im Vergleich zum Bund bzw der Bundespolizei (BPOL). Während du bei der BPOL freie Heilfürsorge hast, ist das beim BKA nicht der Fall. Hier gibt es keine Heilfürsorge, sondern die sogenannte Beihilfe.
Beihilfe ist eine kostenfreie Übernahme von Arztkosten und sie ist weder privat oder gesetzlich. Sie ist eine Sonderform für Beamte.
Beihilfeanspruch besteht direkt ab Tag eins deines Studiums und er beträgt für gewöhnlich 50 %. Polizisten mit mindestens 2 Kindern erhalten sogar 70 Prozent Beihilfe. Der verbleibenden Anteil musst du privat absichern.
Private Krankenversicherung BKA
Beim BKA solltest du unbedingt darauf achten, dass du ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 € und einen sehr guten Beihilfeergänzungstarif mitversichert hast! Als Anwärter profitierst du von einem besonders günstigen Beitrag.
Polizei-Angehörige beim BKA
Auch deine Liebsten können einen Anspruch auf Beihilfe haben! Bei Kindern ist es einfach, weil du hier lediglich Kindergeldberechtigt sein musst. Wenn das gegeben ist, dann hat das Kind 80 % Beihilfe und die Restkosten müssen über eine beihilfekonforme Krankenversicherung gedeckt werden.
Bei der besseren Hälfte ist das ein wenig komplizierter. Es kommt nämlich auf ihre berufliche Tätigkeit an und auf das Einkommen. Vereinfacht gesagt: Ist er oder sie Hausfrau, dann kann sie 70 % Beihilfeanspruch bekommen.
Vertiefende Informationen zur Absicherung von Polizei-angehörigen findest du hier.
Schutz bei Dienstunfähigkeit
Auch wenn du nicht direkt im Polizeivollzug arbeitest: Deine Gesundheit ist insbesondere in den ersten 6 Jahren enorm wichtig, weil du sonst wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden kannst! Es geht leider manchmal sehr schnell mit dem Aus bei der Polizei, weshalb du dich über dieses Thema möglichst früh informieren solltest. Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit hast du nichts zu erwarten und selbst dann reicht der Versorgungsanspruch des Dienstherrn oft nicht aus…
Mehr zum Thema Dienstunfähigkeit findest du in diesem Artikel.